1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Unterkunftsbedingungen, der entsprechende Vertrag, das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die damit zusammenhängenden Vorschriften regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter in Bezug auf die kurzfristige Unterbringung und/oder die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen im Lipno Lake Resort.
2. In diesen Allgemeinen Vertrags- und Unterkunftsbedingungen bedeutet der Begriff:
2.1. Die Bedingungen" diese Allgemeinen Vertrags- und Unterkunftsbedingungen.
2.2. Die Rechtsvorschrift", insbesondere das Gesetz Nr. 89/2012 Slg. das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner gültigen Fassung sowie die mit diesem Gesetz zusammenhängenden Verordnungen
2.3. Der Vermieter": Lipno Lake s.r.o. mit Sitz in Lipno nad Vltavou 302, PLZ 382 78, ID-Nr. 26100452, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in České Budějovice, Abteilung C., Einlage 13968.
2.4. „Das Areal LLR" ist der Unterkunftskomplex mit der Anschrift Lipno nad Vltavou 302, PLZ 382 78.
2.5. „Die Unterkunftseinheit" ist eine räumlich definierte Gruppe von Räumen und deren Zubehör im Areal LLR, die für die vorübergehende Unterbringung von Personen bestimmt wird.
2.6. Die Unterkunft" ist die Nutzung der Wohneinheit und die mit der Nutzung der Wohneinheit verbundenen Leistungen, die vom Vermieter ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
2.7. „Die sonstigen Leistungen" sind Leistungen des Vermieters im Areal LLR, die nicht mit der Nutzung der Wohneinheit verbunden sind.
2.8. „Die Website" die Website des Vermieters www.lipnolakeresort.cz.
2.9. „Der Vertrag" ist der Vertrag über die vorübergehende Anmietung der Wohneinheit im Areal LLR und/oder der Vertrag über die Erbringung von Zusatzleistungen im Areal LLR.
2.10. „Die Buchung" eine Nachfrage nach einer Unterkunft oder eine zusätzliche Dienstleistung im Areal LLR, die durch das Ausfüllen eines elektronischen Formulars auf der Website oder durch andere Mittel erfolgt, die es dem Vermieter ermöglichen, die Identität und die Lieferdaten des Anfragenden sowie den Inhalt seiner Nachfrage zu ermitteln.
2.11. „Die Buchungsbestätigung" bedeutet eine Nachricht des Vermieters an den Mieter, die die Annahme der Buchung bestätigt.
2.12. „Das Angebot" bedeutet ein Angebot von Unterkünften und/oder anderen Dienstleistungen im Areal LLR, das entweder an eine bestimmte Person oder an eine unbeschränkte Gruppe von Personen gerichtet ist.
2.13. „Die Rechnung" eine Rechnung über den vereinbarten Preis der Unterkunft und/oder der Zusatzleistungen, die der Vermieter dem Mieter nach einer Buchungsbestätigung ausstellt.
2.14. „Der Mieter" die Person, die ihr Interesse am Abschluss eines Vertrages mit dem Vermieter durch eine Buchung bekundet hat, und weiter die Person, die den Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat.
2.15. „Der Vermittler" ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat und mit seinem Namen für den Mieter und den Nutzer eine Unterkunft bereitstellt.
2.16. „Der Nutzer" eine mit dem Mieter verbundene Person, die gemäß dem Mietvertrag berechtigt ist, die Wohneinheit und andere Einrichtungen im Areal LLR während der vereinbarten Mietzeit zu nutzen oder die Zusatzleistung in Anspruch zu nehmen.
2.17. „Die Betriebsordnung" die interne Regelung des Vermieters, die die Bedingungen für die Nutzung eines bestimmten Bereichs oder einer bestimmten Einrichtung für die Freizeitnutzung im Areal LLR regelt und an die sich der Nutzer zu halten hat (z. B. Besuchsordnung für den Spielplatz, Besuchsordnung für das Schwimmbad, Benutzungsordnung für die Zimmereinrichtungen usw.)
3. Alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Mieter/Vermittler und dem Vermieter (Angebote, Verträge, Reservierungen etc.) bedürfen der Schriftform, wobei auch Rechtsgeschäfte, die per E-Mail oder in elektronischer Form des Beherbergungsbetriebes erfolgen, als schriftliche Rechtsgeschäfte gelten.
4. Offensichtliche Schreib- und Druckfehler sind für den Vermieter nicht verbindlich.
5. Mit der Übermittlung einer Buchung an den Vermieter bestätigt der Mieter/Vermittler, dass er die Bedingungen seines Angebotes, den Preis der Unterkunft bzw. der Zusatzleistungen und diese Bedingungen als Vertragsbestandteil gelesen hat und damit einverstanden ist, wird dieser abgeschlossen.
6. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages und ersetzen alle anderen/abweichenden allgemeinen Vertrags- und Unterkunftsbedingungen des Vermieters, des Mieters, des Nutzers und des Vermittlers.
7. Mit Abschluss des Vertrages verlieren alle früheren, vom Vertrag abweichenden Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter/Vermittler ihre Gültigkeit.
8. Soweit der Vertrag und/oder diese Bedingungen den betreffenden Teil des Rechtsverhältnisses zwischen dem Mieter/Vermittler und dem Vermieter nicht ausdrücklich regeln oder eine solche Regelung mit einer verbindlichen Vorschrift einer gesetzlichen Regelung kollidiert, gilt die in der gesetzlichen Regelung enthaltene Regelung.
2. Die Angebote, die Buchungen und die Verträge
1. Der Vermieter bietet die Unterkunft und/oder Zusatzleistungen durch Angebote auf der Website, durch kommerzielle Mitteilungen, denen der Adressat zugestimmt hat, durch vom Vermieter zugelassene Vermittler und durch Werbematerial des Vermieters an.
2. Der Vermieter ist an die im Angebot angeführten Bedingungen nur für den im Angebot angeführten Zeitraum gebunden. Der Vermieter ist berechtigt, diese Bedingungen während der Dauer des Angebotes bis zum Zeitpunkt der Zustellung der Buchung, mit der der Mieter auf das Angebot reagiert hat, einseitig in der Weise zu ändern, wie er das Angebot gemacht hat.
3. Der Vermieter nimmt Reservierungen an und schließt Verträge nur mit den Personen ab, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen von den Personen unter 18 Jahren werden vom Vermieter nicht akzeptiert.
4. Erhält der Mieter nicht innerhalb von 7 Tagen nach Absenden der Buchung eine Buchungsbestätigung vom Vermieter, gilt die Buchung als nicht angenommen.
5. Der Vermieter hat das Recht, eine Buchung abzulehnen oder eine bestätigte Buchung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stornieren, bis der Vertrag zustande gekommen ist.
6. Wenn der Vermieter die Buchung annimmt, schickt er dem Mieter eine Buchungsbestätigung. Der Mieter ist verpflichtet, alle Angaben auf der Buchungsbestätigung zu überprüfen und dem Vermieter eventuelle Fehler unverzüglich mitzuteilen.
7. Ein Vertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande, wenn der Mieter die Rechnung des Vermieters für die vom Mieter eingereichte/eingetragene und vom Vermieter bestätigte Buchung erhält.
8. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Vermieter beginnt mit dem Tag des Abschlusses des saisonalen Vermittlungsvertrages für die Unterkunft.
9. Der Vertrag bezieht sich auf die Anmietung der Unterkunftseinheit, die zeitlich befristet ist, und/oder die Inanspruchnahme der Zusatzleistung.
3. Die Änderung des Vertrags oder der bestätigten Reservierung
1. Der Vertrag kann nur in schriftlicher Form geändert werden.
2. Die andere Partei ist nicht verpflichtet, einen Vorschlag zur Änderung des Vertrages anzunehmen.
3. Bestätigt der Vermieter den Vorschlag des Mieters/Vermittlers, den Vertrag oder die bestätigte Buchung zu ändern, kann der Vermieter eine pauschale Erstattung der Kosten für die Änderung in der Höhe verlangen, die in in der preisliste des Vermieters für Dienstleistungen und Zusatzgebühren aufgeführt.
4. Die Mieterdaten und der Austausch von Mietern und Nutzern
1. Die Mieter und die Nutzer sind nicht berechtigt, die Unterkunft und/oder die Zusatzleistung aus irgendeinem Grund an eine nicht im Vertrag genannte Person zu übertragen, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter durch Vertragsänderung etwas anderes vereinbart.
2. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Angaben des Mieters/Nutzers zum Zeitpunkt der Buchung unvollständig oder ungenau sind. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
5. Die Informationen über den Vermittler und die Nutzer
1. Der Vertragsvermittler stellt in seinem Namen dem Nutzer, mit dem er einen gültigen Vertrag hat, eine Unterkunft zur Verfügung. Der Nutzer darf die Unterkunft und/oder die Zusatzleistung aus keinem Grund an eine nicht im Vertrag genannte Person abtreten, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter durch Vertragsänderung etwas anderes vereinbart.
2. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn dieAngaben des Vermittlers/Nutzers zum Zeitpunkt der Buchung unvollständig oder ungenau sind. Der Vermittler/Nutzer hat keinen Anspruch auf Erstattung.
6. Die Preise
1. Die Preise für die Unterkunft sind dynamisch und können je nach Aufenthaltsdauer, Gesamtbelegung und Zeit ändern. Die Preise für Zusatzleistungen, optionale Zusatzgebühren sowie sonstige Preise und obligatorische Zahlungen sind in der Preisliste des Vermieters für Dienstleistungen und Zusatzgebühren aufgeführt, die für den Zeitraum gilt, in dem die Unterkunft oder die Zusatzleistung zur Verfügung gestellt wird/werden und/oder ein anderes Ereignis eintritt, das eine Verpflichtung zur Zahlung dieses Preises seitens des Mieters/Vermittlers auslöst. Der dynamische Preis und der Preis für Zusatzleistungen und Zusatzgebühren gelten immer, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
2. Soweit es nicht ausdrücklich anders angegeben wird, verstehen sich die in der Preisliste genannten Preise inklusive Mehrwertsteuer.
3. Die Preise sind in CZK und/oder EUR angegeben.
4. Der Mieter/Vermittler ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Preis, wie er in der schriftlichen Buchungsbestätigung und anschließend in der ausgestellten Rechnung angegeben ist, in der Währung, dem Betrag und dem Fälligkeitsdatum zu zahlen, die in der Rechnung angegeben sind.
5. Im Falle einer Überweisung gilt als Zahlung die Gutschrift des entsprechenden Geldbetrages auf dem Konto des Vermieters. Bei einer Barzahlung gilt der Eingang des Geldbetrages beim Vermieter als Zahlung./li>
6. Der Mieter ist nicht berechtigt, eine Ermäßigung oder einen anderen Anspruch aus dem Angebot des Vermieters geltend zu machen, es sei denn, der Mieter hat dies bei der Buchung getan und hat bereits eine Buchungsbestätigung vom Vermieter erhalten.
7. Der Vermieter ist nicht berechtigt, den Preis nach der Buchungsbestätigung einseitig zu erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund einer Gesetzesänderung, um eine Erhöhung der ortsüblichen Abgabe für einen Kur- oder Ferienaufenthalt, sofern diese im Preis enthalten ist, und/oder um eine wesentliche Änderung der Preisangaben für die Unterkunft und/oder die Zusatzleistung. Als wesentliche Änderung gilt eine Erhöhung von mindestens 5 % zwischen der Buchungsbestätigung und dem ersten Tag der Beherbergung. Erhöht der Vermieter den Preis aus einem dieser Gründe, so teilt er dem Mieter den neuen Preis unter Angabe des Grundes auf die gleiche Weise mit, wie er die Buchungsbestätigung verschickt hat. Nach Bekanntgabe des neuen Preises ist der Mieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass er verpflichtet ist, dem Vermieter die Stornogebühren gemäß Artikel 14 der vorliegenden Bedingungen zu zahlen.
8. Die Preise und Zahlungsbedingungen des Vermittlers sind immer im Saisonvertrag angegeben.
7. Die fakultativen und obligatorischen Zuschläge und Gebühren
1. Neben dem Preis für die Unterkunft bzw. den Zusatzleistungen ist der Mieter verpflichtet, den Preis für eine zusätzliche Ausstattung der Wohneinheit (z.B. Kinderstuhl, etc.) oder den Preis für die Unterbringung eines Haustieres in der Wohneinheit zu bezahlen.
2. Entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Zuschlags zusätzlich (z.B. während der Beherbergung oder aus einem anderen Grund), so ist der Mieter/Nutzer verpflichtet, diesen unverzüglich nach Rechnungsstellung in der Preisliste angegebenen Höhe an den Vermieter zu zahlen, insbesondere bei:
2.1. den obligatorischen und fakultativen Zuschlägen gemäß der Preisliste des Vermieters für Dienstleistungen und Zusatzgebühren aufgeführt
2.2. der zusätzlichen Anmietung von Zusatzeinrichtungen der Wohneinheit
2.3. der falschen oder verspäteten Abreise aus der Wohneinheit
2.4. der übermäßigen Verschmutzung der Unterkunftseinheit
2.5. der Nutzung der Wohneinheit unter Verstoß gegen die Nutzungsordnung für die Wohnanlage.
8. Die Zahlungsbedingungen für den Mieter
1. Beträgt der Zeitraum zwischen dem Datum der Buchungsbestätigung und dem ersten Tag der Unterbringung mehr als 21 Tage, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises per Online-Zahlung per Zahlungskarte zu leisten. Der Restbetrag des vereinbarten Gesamtpreises ist spätestens 20 Tage vor dem ersten Tag der Unterbringung an den Vermieter zu zahlen.
2. Liegen zwischen dem Datum der Buchungsbestätigung und dem ersten Tag der Unterbringung weniger als 20 Tage (einschließlich), hat der Mieter den gesamten vereinbarten Preis unverzüglich per Online-Zahlung per Zahlungskarte an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, dem Vermieter den vollen vereinbarten Preis spätestens bei seiner Ankunft im Komplex von LLR zu zahlen.
3. Im Falle eines Verzugs bei der Zahlung des Gesamtpreises oder der Kaution wird der Vermieter den Mieter von diesem Verzug in Kenntnis setzen, wobei der Mieter nach dieser Mitteilung verpflichtet ist, den fälligen Betrag innerhalb einer vom Vermieter gesetzten Ersatzfrist (in der Regel 24 Stunden), spätestens jedoch am ersten Tag der Unterbringung zu zahlen. Geht auch in diesem Fall die Zahlung des Mieters beim Vermieter nicht ein, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Vermieter aus diesem Grund vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Stornogebühren gemäß Artikel 14 dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen. Das Recht des Vermieters auf Schadensersatz bleibt von der Berechnung von Stornogebühren unberührt.
4. Stellt sich bei Ankunft des Mieters im LLR-Komplex heraus, dass der vereinbarte Preis noch nicht vollständig auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde, ist der Mieter verpflichtet, den fehlenden Betrag an Ort und Stelle zu zahlen. Andernfalls hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem Mieter die Unterbringung im LLR-Komplex zu verweigern. Sollte sich später herausstellen, dass auf diese Weise eine Überzahlung entstanden ist, wird der Vermieter dem Mieter die Überzahlung unverzüglich erstatten. Wird die Unterkunft und/oder die Zusatzleistung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, ganz oder teilweise während der gesamten oder eines Teils der vertraglich vereinbarten Zeit nicht genutzt, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung des Preises oder eines Teils davon.
Die nicht erstattungsfähige Reservierung muss bei Erhalt der Bestätigungs-E-Mail bezahlt werden, andernfalls wird sie automatisch storniert.
9. Die Ankunft und die Abreise
1. Die Unterkunft kann frühestens am Tag, der laut Vertrag der erste Tag der Beherbergung (Anreisetag) ist, ab 15:00 Uhr beginnen. An dem Tag, der laut Vertrag der letzte Tag der Unterkunft ist (Abreisetag), sind der Mieter und die Nutzer verpflichtet, die geräumte und gereinigte Wohneinheit bis 10:00 Uhr zu räumen. Bei der Ankunft des Gastes nach den Öffnungszeiten der Rezeption wird der Gast gemäß den Regeln für den späten Check-in eingecheckt.
2. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Beherbergungsdauer, so ist der Vermieter berechtigt, die Beherbergung ganz oder teilweise in einer anderen Wohneinheit vorzunehmen, wenn beide Parteien einer solchen Vertragsänderung zustimmen.
3. Sollte der Mieter seinen Aufenthalt aus irgendeinem Grund (Krankheit, schlechtes Wetter usw.) vorzeitig beenden, hat der Mieter keinen Anspruch auf finanzielle Rückerstattung oder eine andere Entschädigung seitens des Anbieters für die nicht genutzten Tage des Aufenthalts.
10. Die Betriebsordnungen und die sonstige Nutzungsbedingungen
1. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, die Betriebsordnungen des Vermieters zu befolgen, die für den betreffenden Teil des Areals LLR aufgestellt wurden (z. B. Besuchsordnung des Spielplatzes, Besuchsordnung des Schwimmbads, Benutzungsordnung der Wohnungseinrichtung usw.). Die Betriebsordnungen werden vom Vermieter durch Aushang in dem betreffenden Teil des Areals LLR veröffentlicht und können auf Anfrage auch an der Rezeption eingesehen werden.
2. Der Vermieter hat das Recht, die Einstellungen und Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen des Areals LLR zu ändern.
3. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, sich am ersten Tag des Aufenthalts an der Rezeption des Areals LLR bei der Anmeldung auszuweisen. Wer dies nicht tut, hat der Vermieter das Recht, ohne Anspruch auf finanzielle Entschädigung diese Person abzuweisen.
4. Der Mieter ist verantwortlich für die Gültigkeit oder Richtigkeit der persönlichen, Reise- und sonstigen Dokumente, die der Mieter und die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Nutzer und Haustiere für die An- und Abreise und den Aufenthalt im Areal LLR benötigen. Der Vermieter erteilt keine diesbezüglichen Ratschläge und haftet nicht für die Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Mieter, die Nutzer oder die Haustiere aufgrund falscher oder ungültiger Dokumente nicht zur An- und Abreise und/oder zum Aufenthalt im Areal LLR gelangen konnten.
5. Der Vermieter hat das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachträglich feststellt, dass die Angaben des Mieters und/oder der Nutzer und/oder andere vom Mieter in der Buchung gemachte Angaben unvollständig oder unwahr sind.
6. Die Wohneinheit darf höchstens mit der vom Vermieter im Inventar der jeweiligen Wohneinheit angegebenen Anzahl von Personen belegt werden.
7. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, die Wohneinheit am letzten Tag des Aufenthaltes zur angegebenen Zeit frei von persönlichen Gegenständen des Mieters und/oder der Nutzer und in angemessener Sauberkeit zu verlassen (d.h. Geschirr gespült, persönliche Gegenstände aufgeräumt, Kühlschrank ausgeräumt und Müll aus den Mülleimern entfernt).
8. Im Falle notwendiger Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten an der Wohneinheit sind der Mieter und die Nutzer verpflichtet, die notwendigen Arbeiten während der Beherbergung entschädigungslos durchführen zu lassen.
9. Aus Sicherheitsgründen ist das Aufstellen von Zelten im Areal LLR nicht gestattet.
10. Im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Bedingungen und/oder der Betriebsordnung des Vermieters festgelegten Regeln und/oder der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals des Vermieters hat der Vermieter das Recht, den Mieter und die Nutzer ohne jegliche Entschädigung aus dem Areal LLR zu verweisen.
11. Die Haustiere
1. Der Vermieter hat das Recht, die Anwesenheit eines Haustieres Im Areal LLR ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
2. Je nach Art der Wohneinheit kann der Vermieter dem Mieter maximal zwei Haustiere in der Wohneinheit gestatten.
3. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung sein Interesse an der Unterbringung eines Haustieres in der Wohneinheit während der Beherbergungszeit anzugeben. Im Falle der Zustimmung des Vermieters, die in der Buchungsbestätigung zum Ausdruck kommt, zahlt der Mieter den dort angegebenen Preis für die Unterbringung des Haustiers.
4. Haustiere haben keinen Zutritt zum Schwimmbad, zu den Sportanlagen, zu den überdachten Einrichtungen und zu anderen öffentlichen Plätzen des Areal LLR (es sei denn, es ist dort ausdrücklich anders angegeben). Haustiere müssen außerhalb der Wohneinheit angeleint sein oder einen Maulkorb tragen.
5. Haustiere dürfen die ins Areal LLR anwesenden Personen nicht gefährden oder stören, andernfalls hat der Vermieter das Recht, die Anwesenheit eines solchen Tieres im Areal LLR zu untersagen.
6. Der Mieter muss seine eigene tragbare Haustierbox mitbringen und Hunde und Katzen müssen mit einem Halsband gegen Flöhe und andere Parasiten ausgestattet sein.
7. Der Aufenthalt von Haustieren, die dauerhaft in einem Käfig eingesperrt sind, muss gemeldet werden und kann kostenpflichtig sein.
8. Haustiere der Besucher, die den Mieter und die Nutzer besuchen, sind nicht erlaubt.
9. Haustiere müssen mit einem gültigen Tierausweis nach europäischem Muster versehen sein, gegen Tollwut geimpft und mit einer Kennzeichnungsmarke, einem Chip oder einer Tätowierung versehen sein. Andernfalls hat der Vermieter das Recht, die Anwesenheit des Tieres im Areal LLR zu verbieten.
12. Die Haftung des Mieters für den Schaden
1. Der Mieter haftet für den Zustand der übernommenen Wohneinheit und ihres Inventars, für die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen in und/oder um die Wohneinheit oder andere Einrichtungen des Areals LLR, auch wenn diese Einrichtungen von dem im Vertrag genannten Nutzer genutzt werden.
2. Im Falle eines Schadens, für den der Mieter haftet, hat der Mieter diesen in Geld zu ersetzen, sofern im Einzelfall mit dem Vermieter und/oder dem Geschädigten nichts anderes vereinbart wurde.
3. Die Schäden an der Wohneinheit und/oder Beschädigung oder Verlust des Inventars sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter an der Rezeption des Areals LLR zu melden, unabhängig davon, ob der Mieter dafür verantwortlich ist.
13. Die Kaution
1. Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen, spätestens jedoch am ersten Tag der Beherbergung, vom Mieter eine Kaution in der Höhe von € 500,-- oder dem Gegenwert in CZK zur Deckung von Schäden an der Wohneinheit bzw. von Schäden an oder Verlust von Inventar und/oder zur Deckung sonstiger Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder dessen Verletzung entstehen, verlangen. Tritt das Ereignis ein, für das die Kaution hinterlegt wurde, so ist der Vermieter berechtigt, seine Forderung aus der Kaution durch Verrechnung mit der Kaution zu befriedigen.
2. Zahlt der Mieter die Kaution nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution oder einen nach Befriedigung seiner Ansprüche verbleibenden Teil der Kaution an den Mieter zurückzugeben, wenn die Wohneinheit gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen ordnungsgemäß und fristgerecht geräumt wird.
14. Die Stornierung der bestätigten Reservierung durch den Mieter oder der Rücktritt des Mieters vom Vertrag gegen Zahlung einer Stornogebühr (Stornogebühren)
1. Der Mieter ist berechtigt, die bestätigte Buchung zu stornieren oder vom Vertrag bis einschließlich des ersten Tages der Beherbergung gegen Zahlung einer Stornogebühr (weiter die „Stornogebühr") an den Vermieter zurückzutreten, wobei die Stornogebühr bei Rücktritt vom Vertrag fällig wird:
1.1. für einen Zeitraum von mehr als 20 Tagen vor dem ersten Tag der Unterbringung wird keine Stornogebühr erhoben. Der bereits bezahlte Teil des in der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtpreises wird auf eine neue Buchung übertragen oder dem Mieter zurückerstattet.
1.2. zwischen dem 20. Tag (einschließlich) und dem 11. Tag (einschließlich) vor dem ersten Tag der Unterkunft 30 % des in der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtpreises.
1.3. zwischen dem 10. Tag (einschließlich) und dem 1. Tag (einschließlich) vor dem ersten Tag der Unterbringung 90 % des in der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtpreises.
1.4. am ersten Tag der Beherbergung 100 % des in der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtpreises.
2. Der Mieter kann sich gegen das Risiko, für Stornogebühren zu haften, versichern, indem er gleichzeitig mit der Buchung eine Stornoversicherung bei der zuständigen Stelle abschließt.
4. Die Stornogebühren für den Vermittler sind immer im Saisonvertrag angegeben.
5. Die vorgenannten Stornogebühren gelten im Falle der Stornierung einer bestätigten Buchung oder des Rücktritts durch den Mieter, es sei denn, der Veranstalter ist nicht in der Lage, die Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die oben genannten Stornogebühren gelten daher auch im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Mieters, worunter eine Situation zu verstehen ist, in der der Mieter die Unterkunft aufgrund einer behördlichen Entscheidung, eines Naturereignisses, einer Kriegsgefahr, eines Streiks, einer Blockade usw. nicht nutzen kann.
15. Die Änderung des Vertrages aus Gründen der höheren Gewalt
1. Kann der Vermieter den Vertrag aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht erfüllen, so hat er dies dem Mieter unverzüglich mitzuteilen und innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung einen Vorschlag für eine Vertragsänderung (andere Wohneinheit, anderer Termin, etc.) zu unterbreiten.
2. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Vermieter an der Erfüllung des Vertrages durch Umstände gehindert wird, die er nicht zu vertreten hat (z.B. behördliche Anordnungen, die Kriegsgefahr, Streik, Blockade, Naturereignisse usw.) und die der Vermieter nicht vorhersehen konnte oder die er auch bei Anwendung aller zumutbaren Anstrengungen nicht hätte verhindern können.
3. In einem solchen Fall hat der Mieter das Recht, den Vorschlag zur Vertragsänderung innerhalb von 14 Tagen nach dessen Zustellung abzulehnen. Im Falle der Ablehnung des Angebots durch den Mieter hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter hat Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts an den Vermieter gezahlten Beträge. In diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter Schäden zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der höheren Gewalt entstanden sind.
4. Der Mieter hat im Falle einer eingeschränkten Nutzung der Unterkunftseinheiten aufgrund einer Naturkatastrophe oder eines anderen Falls höherer Gewalt (Punkt 15.2.), die der Anbieter nicht verhindern konnte und die außerhalb seiner Kontrolle liegen, keinen Anspruch auf finanzielle Rückerstattung oder eine andere Entschädigung.
16. Die Verantwortung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet für Schäden an Sachen, die der Mieter und/oder der Nutzer ins Areal die LLR eingebracht oder dort deponiert hat, nur dann, wenn der Mieter und/oder der Nutzer die einschlägigen Betriebsvorschriften des Vermieters über die Lagerung und Entsorgung von Sachen beachtet und nicht durch deren Verletzung oder durch sein Verschulden zum Schaden beigetragen hat.
2. Der Vermieter haftet nicht für Mängel an Fremdleistungen, die der Mieter und/oder der Nutzer aus eigenem Antrieb vereinbart haben.
3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dritten Personen zugefügt werden, die sich mit Erlaubnis des Mieters und/oder Nutzers im Areal LLR, einschließlich des Außengeländes, aufhalten und die durch das Verhalten oder die Unterlassung des Mieters und/oder Nutzers und/oder dritten Personen verursacht werden.
17. Die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten (weiter nur „ADR")
1. Der Mieter - Verbraucher hat das Recht auf außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit. Die tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde (www.coi.cz) ist für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständig.
18. Das geltende Recht
1. Auf den Vertrag und die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich das Recht der Tschechischen Republik Anwendung. Alle Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter werden, wenn keine Einigung oder Lösung der Streitigkeit durch ADR erreicht wird, von den Gerichten der Tschechischen Republik entschieden, wobei das allgemeine Gericht des Vermieters zuständig ist.
19. Die Übermittlung von Informationsmitteilungen und Personendatenschutz
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Daten des Mieters und/oder der Nutzer in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über bestimmte Dienste der 9 Informationsgesellschaft und dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Personendatenschutz zu behandeln.
2. Der Vermieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mieters und/oder Nutzers nur für rechtsgeschäftliche Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages, für die Erfüllung des Vertrages, für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag oder rechtsgeschäftlichen Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages und/oder für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu verwenden.
3. Der Vermieter hat das Recht, dem Mieter und/oder den Nutzern Informationsmitteilungen zukommen zu lassen, wobei er das Recht dieser Personen respektiert, den Empfang kommerzieller Mitteilungen abzulehnen. Der Vermieter fordert den Mieter und/oder den Nutzer auf, dem Versand von Informationsmitteilungen ZUZUSTIMMEN. Der Inhalt dieser Informationsmitteilungen umfasst insbesondere Ankündigungen von Neuigkeiten und Nachrichten im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Vermieters und/oder den Angeboten des Vermieters und/oder Informationen über Dienstleistungsangebote in der Region Lipno. Der Mieter und/oder der Nutzer kann seine Zustimmung erteilen, indem er auf die erhaltene E-Mail mit der Betreffzeile DIE ZUSTIMMUNG antwortet. Hat der Mieter und/oder Nutzer bereits einmal sein Einverständnis zum Erhalt von Informationen gegeben und ist an einem weiteren Erhalt nicht interessiert, kann er sich aus dem Verteiler des Vermieters streichen lassen, indem er auf die erhaltene E-Mail mit dem Betreff DIE AUSSCHALTUNG antwortet.
20. Die Wirksamkeit der Bedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.11.2023 in Kraft.